Informationen für Eltern


Krankmeldungen:

  • Eine Krankmeldung ist vor Unterrichtsbeginn abzugeben. Das geht per E-Mail oder telefonisch über das Sekretariat.
  • Wer nicht direkt anrufen kann, hinterlässt eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
  • Sie müssen Ihr Kind bitte immer im Sekretariat krankmelden. Eine Meldung nur über die Klassenlehrkraft genügt nicht.



Lernaufgaben im Krankheitsfall:


Wenn ihr Kind krank ist, ist es krank.


  • Ihr Kind muss seine Lernaufgaben nicht am nächsten Tag abgeben. 
  • Hausaufgabenbote: Ein/e Mitschüler:in nimmt die Lernaufgaben für Ihr Kind mit.
  • Ihr Kind nimmt die versäumten Lernaufgaben mit, sobald es wieder gesund ist.
  • Sprechen Sie bei längerer Krankheit direkt mit der Klassenlehrerin, wie Sie vorgehen.



Hinweise zum Antrag auf Beurlaubung von Schüler:innen:


  • Schüler:innen können gemäß §3 und §4 der Schulbesuchsverordnung (s.u.) nur in dringenden Ausnahmefällen und auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten vom Unterricht befreit oder beurlaubt werden.
  • Beurlaubte Schüler:innen sind verpflichtet, den versäumten Unterricht selbständig nachzuholen.
  • Reise- oder Urlaubstermine können grundsätzlich nicht als Grund für eine Unterrichtsbefreiung geltend gemacht werden.
  • Der Antrag auf eine Beurlaubung vom Unterricht ist rechtzeitig (mindestens drei Werktage) vor Eintreten der Fehlzeiten schriftlich bei der Schule zu stellen.


Für folgende kirchliche Veranstaltungen werden die Schüler:innen beurlaubt:


  • Erstkommunikant:innen: Montag nach der Erstkommunion
  • Schüler:innen, die der islamischen Religion angehören: Tag des Fastenbrechens, Opferfest (je 1 Tag)


In diesen Fällen reicht es aus, die Klassenlehrkraft über die Abwesenheit rechtzeitig zu informieren.




Schulbezirkswechsel:


Schulbezirke:


Mit dem Neubau der Grundschule Nord musste Bad Mergentheim nach dem Schulgesetz des Landes BW in zwei Schulbezirke eingeteilt werden. Die Schulbezirke „Grundschule Nord“ und „Grundschule Bad Mergentheim - Süd“ sind durch die Friedrich-Ebert-Straße, Austraße, Mittlerer Graben, Mörikestraße sowie die Buchener Straße geteilt.



Schulbezirkswechsel:


  • Sie können einen Schulbezirkswechsel beantragen. 
  • Ihren Antrag reichen Sie bitte bei der Schule ein, an der Ihr Kind schulpflichtig ist. 
  • Die Schulanmeldung erledigen Sie immer zuerst an dieser Schule.
  • Ein wichtiger Grund ist nötig, damit Ihr Antrag genehmigt werden kann. Ein Wechsel des Schulbezirks ist zur Grundschule Nord oder zur Grundschule Bad Mergentheim möglich.